PSVaG, Pressemitteilung vom 08.11.2016 Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Beitragsjahr 2016 erstmals seit Beginn seines Geschäftsbetriebs den Beitragssatz auf 0,0 Promille (Vorjahr 2,4 Promille) festgesetzt. Die Mitgliedsunternehmen müssen in diesem Jahr daher keinen Beitrag zahlen. Im Vorjahr beliefen sich die Beiträge auf rund 782 Millionen Euro. Im Sommer noch hatte der Vorstand des PSVaG mit einem Satz von 1,0 Promille gerechnet. mehr ...
Newsletter 4/2016
In den folgenden Beiträgen finden Sie die wichtigsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.