Rentenanpassung 2016 Die Rentner in Deutschland können sich in diesem Jahr freuen und erwarten die höchste Rentenanpassung seit mehr als 20 Jahren. Zum 1. Juli 2016 erhalten die Rentner in den alten Bundesländern eine Rentensteigerung von 4,25 Prozent. In den neuen Bundesländern erhalten die Rentner eine Rentensteigerung von 5,95 Prozent. D. h., bei einer Rentenhöhe von monatlich 1.000 Euro beträgt die Rentenerhöhung im Westen 42,50 Euro. Im Osten sind es sogar 59,50 Euro mehr Rente. mehr ...
Newsletter 2/2016
In den folgenden Beiträgen finden Sie die aktuellsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.
Invaliditätsrente – Auslegung des Begriffs „Ausscheiden“ bei der Zusage einer Individualrente
ArbG Berlin, Urteil vom 06.11.2015 – 28 Ca 10279/15 Sachverhalt: Die Versorgungsordnung der beklagten Arbeitgeberin gewährt eine Invalidenleistung in Form einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Die Leistung wird nur für die Dauer der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt und endet, wenn die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit unter 25 % sinkt oder ganz entfällt. Die Klägerin erhielt aufgrund einer schweren Erkrankung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, ohne dass das Arbeitsverhältnis zur Beklagten beendet wurde. Den geltend gemachten Anspruch der Klägerin auf Invalidenleistung lehnte die Beklagte aufgrund des noch bestehenden wenn auch ruhenden Arbeitsverhältnisses ab. Die Klägerin ist der Ansicht, dass der Begriff des Ausscheidens aus dem Unternehmen auslegungsbedürftig sei, da damit einerseits die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses andererseits aber auch die bloße Tatsache, dass keine mehr ...
Widerruf einer Waisenrente – Änderung einer Ermessensentscheidung
BAG, Urteil vom 08.12.2015 – 3 AZR 141/14 Eine Waisenrente, die aufgrund einer Ermessensentscheidung gewährt wird, kann Widerrufen werden, wenn der Anspruch auf Waisenrente nachträglich auf den Träger der Sozialhilfe übergeleitet wird. mehr ...
Beitragsrechtliche Beurteilung von Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
GKV-Spitzenverband / Deutsche Rentenversicherung Bund / Bundesagentur für Arbeit, Niederschrift über die Besprechung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 20.04.2016 Lange Zeit war strittig, wie die Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung beitragsrechtlich zu behandeln ist. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vertraten bislang die Ansicht, dass eine Abfindung von Anwartschaften im laufenden Arbeitsverhältnis beitragsrechtlich als Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV zu behandeln ist. Abfindungen wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen des § 3 BetrAVG stellten dagegen kein Arbeitsentgelt, sondern einen beitragspflichtigen Versorgungsbezug i. S. d. § 229 Abs. 1 SGB V dar. mehr ...