Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 14.10.2015 die "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016" beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Vorjahr (2014) turnusgemäß angepasst. mehr ...
Newsletter 4/2015
In den folgenden Beiträgen finden Sie die aktuellsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.
Gesetz zur Umsetzung zur Mobilitätsrichtlinie
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 11.11.2015 Mit dem Ziel, Hindernisse in der betrieblichen Altersversorgung bei grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechseln abzubauen, hat das Europäische Parlament im Jahr 2015 die Europäische Mobilitätsrichtlinie (RL 2014/50/EU) verabschiedet. Nunmehr hat der Bundestag am 11. November den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie (BT-Drucksache 18/6283) in nationales Recht beschlossen. mehr ...
Tritt ein Steuerpflichtiger einen Teil seines Anspruchs aus einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an seine geschiedene, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Ehefrau ab, hat er die Versorgungsleistungen dennoch in voller Höhe zu versteuern. Ein Abzug der aufgrund der Abtretung unmittelbar an die geschiedene Ehefrau geleisteten Zahlungen als nega-tiver Arbeitslohn, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen kommt nicht in Betracht.
FG Hamburg Urteil vom 05.06.2015 – 6 K 32/15 Tatbestand: Dem verheirateten Versorgungsberechtigten (Kläger) war eine betriebliche Altersversorgung über eine Versicherung X zugesagt worden. Die Ehe wurde im Jahr 2005 geschieden. Die Ehefrau lebte im Streitzeitraum in Südafrika. Mit Beschluss über den Versorgungsausgleich wurden vom Kläger in der gesetzlichen Rentenversicherung erdiente Anwartschaften auf die geschiedene Ehefrau übertragen. Die Parteien einigten sich unter Zugrundelegung einer vom Gericht erstellten Berechnung zum Versorgungsausgleich, nach der die Versicherung X eine Realteilung nicht zuließ, über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich dahingehend, dass der Kläger insgesamt Ansprüche aus der Betriebsrente der Versicherung X in einer bestimmten Höhe an seine geschiedene Ehefrau abtrat. Die Versicherung X behielt ab dem Versorgungsbeginn (in 2010) den vereinbarten Betrag von der Netto-Altersrente des Klägers ein und überwies diesen direkt an die geschiedene mehr ...