Sie haben ein super bAV-Konzept ausgearbeitet. Sie wollen dieses in einem großen Unternehmen installieren und haben einen Beratungstermin mit dem Geschäftsführer des Unternehmens. Doch manchmal bremst ein Tarifvertrag die bAV vorzeitig aus.
Für Sie stellt sich nun die Frage:
Lohnt sich der Termin und kann das Konzept im Unternehmen installiert werden, oder stehen die Ampeln vorzeitig auf rot?

Unter anderem sind folgende Punkte hierzu vorab zu klären:
- Ist das Unternehmen unmittelbar tarifgebunden?
a - Existiert ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag?
A - Wird auf einen Tarifvertrag Bezug genommen?
A - Existiert eine Betriebsvereinbarung?
Wie kann Ihnen die MAGNUS GmbH dabei helfen?
Wir machen Ihnen nicht den Weg frei, aber wir prüfen, ob Sie grünes Licht haben:
- Sie sammeln die Unterlagen und Informationen beim Unternehmen ein
- Wir prüfen und erstellen ein Kurzgutachten und beraten Sie
Sind Sie am Ziel, unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung:
- Sie teilen uns mit, ob und wie Ihr Konzept beim Unternehmen installiert werden soll
- Wir erstellen die notwendigen Unterlagen
Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 63, per E-Mail an info@magnus-gmbh.de oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.