Die MAGNUS GmbH ist Ende Oktober auf der digitalen DKM vertreten. Lernen Sie uns und unser Leistungsspektrum näher kennen. Diskutieren Sie mit uns über verschiedene Themen wie z.B. den Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, der Sinnhaftigkeit einer Versorgungszusage und anderen arbeits- und steuerrechtliche Fragen der bAV. Wir freuen uns auf spannende Diskussionen mit Ihnen. mehr ...
News
Versicherungsvertragliche Lösung als Standardfall für die Direktversicherung
Scheidet ein Arbeitnehmer mit gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften aus, konnte der Arbeitgeber seine Einstandspflicht durch die Wahl der versicherungsvertraglichen Lösung der Höhe nach auf die Leistungen der Direktversicherung begrenzen. Voraussetzung hierfür war neben der Erfüllung der „sozialen Auflagen“ auch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers zur Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung. Die Erklärung musste innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer und dem Versicherer erfolgen. mehr ...
Arbeitnehmer mit individueller Versorgungszusage – Ausschluss aus der Versorgungsordnung
Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob Arbeitnehmer mit einer individuellen Versorgungszusage aus einer später eingeführten Versorgungsordnung pauschal ausgeschlossen werden dürfen. mehr ...
Zeitpunkt der Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Reduzierung der Pensionskassenleistung
Verringert eine Pensionskasse die Rentenfaktoren und damit die Höhe der zugesagten Leistungen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese Reduzierung durch eine Erhöhung seiner Beiträge an die Pensionskasse auszugleichen. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG besteht erst bei Eintritt eines Versorgungsfalls. mehr ...
Newsletter 3/2020 abrufbar
Ab sofort können Sie unseren neuen Newsletter 3/2020 mit aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Urteilen zur bAV sowie Informationen zur Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik abrufen. Sie wollen zukünftig keinen Newsletter mehr verpassen? Folgen Sie uns auf LinkedIn oder Facebook. Dort veröffentlichen wir das Erscheinen unseres Newsletters. mehr ...
Brückenteilzeit – das sollten Sie wissen
Der Begriff Teilzeit ist wohl inzwischen jedem bekannt - aber was hat es mit dem Begriff „Brückenteilzeit“ auf sich? Zum 01. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit in Kraft getreten. Es ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit bleiben müssen. mehr ...