Sachverhalt: Klägerin war eine GmbH, die ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer 1994 eine Versorgungszusage erteilt hatte. In 2010 wurde festgelegt, dass der erdiente Anteil als Direktzusage im Unternehmen verbleibt, für den sog. Future Service wurde der Durchführungsweg auf eine Unterstützungskasse wertgleich gewechselt. Zusätzlich wurde im selben Jahr im Rahmen einer Entgeltumwandlung eine weitere Unterstützungskassenzusage erteilt. Die Klägerin behandelt die Beitragszahlungen für beide Unterstützungskassenzusagen als Betriebsausgaben. Demgegenüber war das Finanzamt der Ansicht, dass die zusätzliche Altersversorgung nicht mehr erdienbar sei, da der Versorgungsberechtigte zum Zeitpunkt der Gewährung der Zusage bereits 58 Jahre alt war. Die GmbH klagte und das zuständige FG Thüringen gab der Klage statt. mehr ...
Steuerrecht
Hier haben wir unsere Artikel aus dem Steuerrecht für Sie zusammengefasst.
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss (BFH Urteil vom 22.02.2018 VI R 17/16)
Tatbestand: Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH. Anteile an der GmbH hielt er nicht. Während seiner Dienstzeit schloss er eine Wertguthabenvereinbarung. Mit dieser wurde der Verzicht auf Auszahlung laufender Bezüge des Klägers zum Zwecke der Finanzierung von dessen vorzeitigem Ruhestand geregelt. Die Zuführungen ins Wertguthaben unterwarf die GmbH nicht dem Lohsteuerabzug. Das Finanzamt sah dies anders und forderte Lohnsteuer nach, da ihrer Ansicht nach die Wertgutschriften zu einem Zufluss von Arbeitslohn beim Kläger geführt haben. Der Kläger klagte beim Finanzgericht. Dieses gab der Klage statt. mehr ...
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung (BMF-Schreiben vom 06.12.2017 (IV C 5 – S 2333/17710002))
Im o.g. BMF Schreiben hat die Finanzverwaltung die Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, die sich im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ergeben haben, in das bisher bestehende BMF-Schreiben vom 24.07.2013 eingearbeitet. Dabei hat sich die Finanzverwaltung entschlossen, ein eigenes Schreiben für die betriebliche Altersversorgung zu verfassen und somit eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Altersversorgung vorgenommen. Folglich haben sich alle Nummerierungen zum Schreiben vom 24.07.2013 geändert. Neben mehreren rein redaktionellen Ergänzungen, wie z.B. die Anhebung der Steuerfreiheit im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG von 4% auf 8% der BBG (West), wurden v.a. notwendige Regelungen zur Beitragszusage nach dem BRSG, Änderungen des § 3 Nr. 63 EStG und dessen Verhältnis zu § 40b EStG a.F. sowie die Regelung zum neuen § 100 EStG neu aufgenommen. Auf diese Punkte werden wir uns im Folgenden beschränken: mehr ...
Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts
BFH Urteil vom 23.08.2017 – VI R 4/16 Tatbestand: Dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wurde 1989 im Rahmen seines Anstellungsvertrages eine Pensionszusage erteilt. Hier wurde zugesagt, dass der Kläger bei Vollendung des 65. Lebensjahres und Ausscheiden aus der Geschäftsführung eine Pension auf Lebenszeit in Höhe von 45 % seiner ihm zuletzt gezahlten monatlichen Bezüge erhalten sollte. Im Jahr 1998 wurde eine weitere Zusage vereinbart, in der ihm zusätzliche Leistungen (Altersrente, vorgezogene Altersrente sowie Invalidenrente) zugesagt wurden. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens sah die Zusage vor, dass dem Kläger die Anwartschaft auf die zugesagten Versorgungsleistungen auch dann erhalten bleibt, wenn weder der Invaliditätsfall eingetreten war noch der Kläger das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nahm. Die Höhe der Anwartschaft berechnete sich in diesem Fall in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG. Weiterhin behielt sich das Unternehmen unter mehr ...
Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften
BMF-Schreiben vom 18.09.2017 - IV C 6 - S 2176/07/10006 Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geht grundsätzlich davon aus, dass Rückstellungen für Pensionszusagen nach § 6a EStG nur dann gebildet werden können, wenn das Ausscheiden aus dem Unternehmen als Voraussetzung für die Gewährung von Altersleistung gegeben ist. Das BMF unterscheidet bei seinen Ausführungen zunächst nicht danach, ob es sich um Arbeitnehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Im o.g. Schreiben nimmt das BMF zunächst Stellung zu Zusagen, die keine Aussagen zum Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung der Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalles beinhalten. mehr ...
Lohnsteuerliche Folgerungen der Übernahme der Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine Ablösungszahlung und Wechsel des Durchführungswegs
BMF Schreiben vom 04.07.2017 IV C 5 - S 2333/16/10002 Mit dem o.g. Schreiben nimmt das BMF Stellung zu einem Urteil des BFH vom 18.08.2016 (VI R 18/13). Hier hatte sich der BFH mit der Frage befasst, ob die Ablösung einer Pensionszusage durch einen Dritten zu einem Lohnzufluss beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führt. mehr ...