BFH, Entscheidung vom 13.02.2019 – XI-R-34/16 Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, erteilte ihrem beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in 2005 eine Versorgungszusage. Die Rückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2005 wurde ohne die Berücksichtigung eines Mehrbetrages aufgrund der Änderungen der erstmalig im Wirtschaftsjahr 2005 anwendbaren „Heubeck-Richttafeln 2005“ zu den "Heubeck-Richttafeln" 1998 gebildet, der ansonsten bei einem Übergang auf neue Richttafeln nach § 6a EStG zu berücksichtigen ist. mehr ...
Steuerrecht
Hier haben wir unsere Artikel aus dem Steuerrecht für Sie zusammengefasst.
Die Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein „Hinterbliebener“ ist, unterliegt der Einkommensteuer
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2018 - 15 K 2439/18 Sachverhalt: Nach dem Tod ihres Sohnes wurde einem Ehepaar ein Sterbegeld in Höhe von 8.000,- Euro aus einer Pensionskassenzusage ausgezahlt, da der Versorgungsberechtigte keine Hinterbliebenen im Sinne des Pensionskassenvertrages hinterließ. In diesem waren als Bezugsberechtigte nur der Ehegatte, der Lebenspartner, die Lebensgefährtin und die Kinder genannt. mehr ...
BFH-Urteil vom 13.02.2019 – keine Verteilungsregelung für Neuzusagen
In Randziffer 5 des BMF-Schreibens vom 19.10.2018 (IV C6 - S 2176/07/10004) hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass die Verteilungsregelung aufgrund der neuen Heubeck Tafeln 2018G auch für Zusagen gilt, die im Übergangsjahr erteilt werden. mehr ...
Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Versicherung auf den Erlebens- und Todesfall
Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 16.03.2018 3 K 2049/16 Sachverhalt:Der Kläger war bei der A AG als Arbeitnehmer angestellt. Die A AG erteilte diesem eine arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung. Den vom Arbeitnehmer angesparten Anteil zahlte die A AG in eine Lebensversicherung mit einer Aufschubzeit von 28 Jahren ein, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer geführt wurde. Weitere Beiträge wurden bis zum Ablauf nicht eingezahlt. Zum Ablauf der Versicherung zahlte die Versicherung die Ablaufleistung an den Kläger bzw. einen Pfandgläubiger aus. mehr ...
Wechsel des Durchführungsweges von einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds (Past-Service) und eine Unterstützungskasse (Future-Service); Höhe der aufzulösenden Rückstellung bzw. Verrechnung nach § 4e EStG
FG München, Urteil vom 04.10.2017 - 6 K 3285/14 Sachverhalt: Klägerin war eine GmbH, die ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahr 2000 eine Versorgungszusage erteilt hatte. In 2010 wurde festgelegt, dass der erdiente Anteil (Past Service) auf einen Pensionsfonds übertragen werden soll. Den sog. Future Service übernahm eine Unterstützungskasse. Die Verpflichtung, im Fall der Invalidität eine Invalidenrente zu leisten, verblieb im Unternehmen. Die Klägerin erhöhte (fiktiv) die Pensionsrückstellung für das Jahr 2010 und löste die gesamte (erhöhte) Rückstellung auf. Weiterhin stellte sie einen Antrag nach § 4e EStG. mehr ...
Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus führt nicht automatisch zu mehr Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
FG Köln, Urteil vom 06.04.2017 - 10 K 2310/15 Sachverhalt: Klägerin war eine GmbH, die ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahr 1991 eine Versorgungszusage als Festrentenzusage erteilt hatte. Als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente galt nur das Erreichen der festen Altersgrenze, nicht aber ein Ausscheiden aus dem Unternehmen. Weiterhin enthielt die Zusage eine Regelung zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Leistung. Für den Fall, dass der Versorgungsberechtigte über die Altersgrenze weiterhin für das Unternehmen tätig ist, wurde nichts geregelt. mehr ...