Durch die anhaltende Niedrigzinsphase wird die Bildung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz für Unternehmen immer mehr zur Belastung. Ein Zinsanstieg und die damit einhergehende bilanzielle Entlastung der Unternehmen ist spätestens mit Corona in weite Ferne gerückt. Stattdessen droht eine Abwärtsspirale, die es nun zu durchbrechen gilt. mehr ...
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Am 16. und 17. Mai hat die MAGNUS GmbH an der aba-Jahrestagung 2023 teilgenommen. Da die Magnus GmbH neben ihrer Beratungstätigkeit auch Verwaltungstreuhänder der LV 1871 Unterstützungskasse e.V. und des Unterstützungswerk-München e.V. ist, waren, neben vielen anderen informativen Vorträgen, vor allem die Ausführungen zum Thema „Steuerliche Praxisfragen aus der Sicht von Betriebsprüfung und Beratung“ interessant.
In dieser Veranstaltung war neben Steuerexperten aus der Beratung auch ein Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern vertreten. U.a. wurden auch diverse Praxisfragen zur Unterstützungskasse angesprochen.
Auch bei den von der MAGNUS GmbH verwalteten Unterstützungskassen sind, um die Körperschaftsteuerbefreiung nicht zu gefährden, satzungsgemäß Rückforderungsansprüche des Trägerunternehmens ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellen lediglich irrtümlich geleistete Zahlungen dar. Gerade die Frage, was genau unter den Begriff einer irrtümlichen Zahlung fällt, führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen.
Sowohl die Experten als auch der Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern waren sich bei den vorgestellten Beispielen einig:
- Das Trägerunternehmen überweist den Beitrag an die Unterstützungskasse anstatt an die Direktversicherung, also auf das Konto des falschen Versorgungsträgers ==> Rückzahlung zulässig
- Das Trägerunternehmen vergisst die Beitragszahlung zu stoppen, obwohl der Versorgungsberechtigte bereits ausgeschieden ist ==> Rückzahlung nicht zulässig, da kein Irrtum
- Das Trägerunternehmen leistet einen Jahresbeitrag und der Versorgungsberechtigte scheidet unterjährig aus ==> Rückzahlung von Teilbeiträgen nicht zulässig, da kein Irrtum
Wir empfehlen daher bei Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse im Fall des Ausscheidens eines Versorgungsberechtigten frühzeitig die Unterstützungskasse zu informieren und im Fall von Daueraufträgen unbedingt rechtzeitig den betroffenen Arbeitnehmer heraus zu nehmen.
(Quelle: Teilnahme an der aba-Jahrestagung 2023)
Achtung bei Gehaltsverzicht oder –umwandlung zugunsten von Zusatzleistungen
Am 02.09.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Neben steuerlichen Verbesserungen zur Förderung von Klein- und Mittelstandsunternehmen, Maßnahmen zur Digitalisierung und zur Bekämpfung von Steuergestaltungen erfolgen für einige Bereiche Klarstellungen aufgrund der Rechtsprechung des BFH. mehr ...
Neue Regelungen zur Insolvenzsicherung von Pensionskassen- und Pensionsfondszusagen
Mit der Veröffentlichung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt gelten seit 24. Juni 2020 neue Regelungen bezüglich der Insolvenzsicherung von Pensionskassen- und Pensionsfondszusagen. Hier erfahren Sie die wesentlichen Änderungen für Pensionskassenzusagen: Wen betreffen die Neuerungen? Die Änderungen zum Insolvenzschutz betreffen Arbeitgeber, deren Versorgungszusagen über eine Pensionskasse durchgeführt werden, die keinem Sicherungsfonds nach dem Dritten Teil des Versicherungsaufsichtsgesetzes angehört oder nicht als gemeinsame Einrichtung nach § 4 des Tarifvertragsgesetzes organisiert ist. Was wird gesichert? Grundsätzlich besteht der Insolvenzschutz von Pensionskassenzusagen, wenn der Sicherungsfall nach dem 31.12.2021 eingetreten ist. Sofern der Sicherungsfall bereits vor dem 01.01.2022 eingetreten ist, besteht der Insolvenzschutz nur, wenn die Pensionskasse die vorgesehene Leistung um mehr mehr ...
Newsletter 2/2020 abrufbar
Ab sofort können Sie unseren neuen Newsletter 2/2020 mit aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Urteilen zur bAV sowie Informationen zur Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik abrufen. Sie wollen zukünftig keinen Newsletter mehr verpassen? Folgen Sie uns auf LinkedIn oder Facebook. Dort veröffentlichen wir das Erscheinen unseres Newsletters. mehr ...
Informationen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Deutschen Rentenversicherung hat kürzlich mitgeteilt, dass im Jahr 2019 an 816.129 Neurentner eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt wurde. Dabei betrug die durchschnittliche monatliche Rente (abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) etwa 946 Euro. In dieser statischen Erhebung wurde zudem festgestellt, dass die Neurentner am häufigsten die Regelaltersrente in Anspruch genommen haben. Dabei fällt auf, dass diese Rentenbezieher mit knapp 629 Euro im Vergleich zu fast allen anderen Neurentnern die geringste Rentenhöhe haben.Weiterhin ist erkennbar, dass Frauen nicht nur bei der Altersrente insgesamt, sondern auch bei den verschiedenen aktuellen Altersrentenarten im Schnitt eine deutlich kleinere Rente haben als Männer. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen erscheint es umso wichtiger, sich frühzeitig um eine solide finanzielle Grundlage im Alter zu kümmern. Hier kommt der betrieblichen Altersversorgung neben der privaten Vorsorge eine immer bedeutendere Rolle mehr ...
Informationen zur Rechnungsstellung in der MAGNUS GmbH
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 mit dem sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umfangreiche Regelungen beschlossen, mit denen steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets umgesetzt werden sollen. Zu den Maßnahmen des Gesetzesentwurfes gehört insbesondere die für das zweite Halbjahr 2020 befristete Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020, der Regelsteuersatz sinkt dabei von 19% auf 16%. Für die Rechnungen der MAGNUS GmbH werden wir dies wie folgt umsetzen: Für alle Dienstleistungen, die wir im Rahmen der versicherungsmathematischen Berechnungen, gutachterlichen Stellungnahmen oder anderer Tätigkeiten vor dem 30.06.2020 erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, beinhaltet die Rechnung einen Regelsteuersatz von 19%. Für Tätigkeiten die nach dem 1.7.2020 abgeschlossen werden, wird bei der Rechnungstellung ein Regelsteuersatz von 16% berücksichtigt werden. mehr ...