Für Jubiläumsverpflichtungen dürfen steuerliche Rückstellungen gebildet werden. Diese können nach dem Teilwertverfahren oder nach dem sogenannten Pauschalwertverfahren bewertet werden. Die Pauschalwerte wurden nun auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ neu ermittelt und in einem BMF-Schreiben veröffentlicht. mehr ...
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Am 16. und 17. Mai hat die MAGNUS GmbH an der aba-Jahrestagung 2023 teilgenommen. Da die Magnus GmbH neben ihrer Beratungstätigkeit auch Verwaltungstreuhänder der LV 1871 Unterstützungskasse e.V. und des Unterstützungswerk-München e.V. ist, waren, neben vielen anderen informativen Vorträgen, vor allem die Ausführungen zum Thema „Steuerliche Praxisfragen aus der Sicht von Betriebsprüfung und Beratung“ interessant.
In dieser Veranstaltung war neben Steuerexperten aus der Beratung auch ein Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern vertreten. U.a. wurden auch diverse Praxisfragen zur Unterstützungskasse angesprochen.
Auch bei den von der MAGNUS GmbH verwalteten Unterstützungskassen sind, um die Körperschaftsteuerbefreiung nicht zu gefährden, satzungsgemäß Rückforderungsansprüche des Trägerunternehmens ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellen lediglich irrtümlich geleistete Zahlungen dar. Gerade die Frage, was genau unter den Begriff einer irrtümlichen Zahlung fällt, führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen.
Sowohl die Experten als auch der Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern waren sich bei den vorgestellten Beispielen einig:
- Das Trägerunternehmen überweist den Beitrag an die Unterstützungskasse anstatt an die Direktversicherung, also auf das Konto des falschen Versorgungsträgers ==> Rückzahlung zulässig
- Das Trägerunternehmen vergisst die Beitragszahlung zu stoppen, obwohl der Versorgungsberechtigte bereits ausgeschieden ist ==> Rückzahlung nicht zulässig, da kein Irrtum
- Das Trägerunternehmen leistet einen Jahresbeitrag und der Versorgungsberechtigte scheidet unterjährig aus ==> Rückzahlung von Teilbeiträgen nicht zulässig, da kein Irrtum
Wir empfehlen daher bei Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse im Fall des Ausscheidens eines Versorgungsberechtigten frühzeitig die Unterstützungskasse zu informieren und im Fall von Daueraufträgen unbedingt rechtzeitig den betroffenen Arbeitnehmer heraus zu nehmen.
(Quelle: Teilnahme an der aba-Jahrestagung 2023)
Neues BMF-Schreiben zur Unterstützungskasse
Das Bundesfinanzministerium hat aktuell zur Frage Stellung genommen, ob bei einem Ausscheiden eines Trägerunternehmens aus einer Unterstützungskasse aufgrund eines Wechsels der Durchführung der Altersversorgung auf eine andere Unterstützungskasse eine Übertragung von Vermögenswerten erfolgen kann, ohne dass gegen das Vermögensbindungsgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 3c KStG verstoßen wird. Ein Verstoß würde zu einem Versagen der Körperschaftsteuerbefreiung der Kasse führen. mehr ...
BMF-Schreiben zu Zeitwertkonten-Modellen bei Organen von Körperschaften
„Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des noch fortbestehenden Dienstverhältnisses auszuzahlen.[…]“ mehr ...
Gute Nachrichten für die bAV und alle Arbeitnehmer (II): Der neue Freibetrag in der Praxis
Zum 1. Januar 2020 gilt der neue Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag für gesetzlich pflichtversicherte Betriebsrentner. Die Umsetzung in der Praxis wird jedoch noch einige Zeit dauern. mehr ...
Newsletter 4/2019 abrufbar
Ab sofort können Sie unseren neuen Newsletter 4/2019 mit aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Urteilen zur bAV sowie Informationen zur Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik abrufen. Sie wollen zukünftig keinen Newsletter mehr verpassen? Sie können ihn hier abonnieren. Alternativ können Sie uns auf LinkedIn oder Facebook folgen. Auch dort veröffentlichen wir das Erscheinen unseres Newsletters. mehr ...
Update 08.07.2020: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Änderungen des Betriebsrentengesetzes
Update 08.07.2020: Am 23.06.2020 wurden die nachfolgenden Änderungen im Betriebsrentengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Änderung beim versicherungsvertraglichen Verfahren bei Direktversicherungen und Pensionskassen Einbeziehung der Pensionskassen in die Insolvenzsicherung des PSVaG Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem nächsten Newsletter. mehr ...