Die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung ist bei verfassungskonformer Anwendung mit dem Grundgesetz vereinbar. Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu in unserem nächsten Newsletter Ende Juni 2020. (Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.2020 (1 BvL 5/18);https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-040.html;jsessionid=09BA008BFCC2A5442977DEFD62DA2269.1_cid361) mehr ...
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen an eine Unterstützungskasse
Am 16. und 17. Mai hat die MAGNUS GmbH an der aba-Jahrestagung 2023 teilgenommen. Da die Magnus GmbH neben ihrer Beratungstätigkeit auch Verwaltungstreuhänder der LV 1871 Unterstützungskasse e.V. und des Unterstützungswerk-München e.V. ist, waren, neben vielen anderen informativen Vorträgen, vor allem die Ausführungen zum Thema „Steuerliche Praxisfragen aus der Sicht von Betriebsprüfung und Beratung“ interessant.
In dieser Veranstaltung war neben Steuerexperten aus der Beratung auch ein Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern vertreten. U.a. wurden auch diverse Praxisfragen zur Unterstützungskasse angesprochen.
Auch bei den von der MAGNUS GmbH verwalteten Unterstützungskassen sind, um die Körperschaftsteuerbefreiung nicht zu gefährden, satzungsgemäß Rückforderungsansprüche des Trägerunternehmens ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellen lediglich irrtümlich geleistete Zahlungen dar. Gerade die Frage, was genau unter den Begriff einer irrtümlichen Zahlung fällt, führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen.
Sowohl die Experten als auch der Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern waren sich bei den vorgestellten Beispielen einig:
- Das Trägerunternehmen überweist den Beitrag an die Unterstützungskasse anstatt an die Direktversicherung, also auf das Konto des falschen Versorgungsträgers ==> Rückzahlung zulässig
- Das Trägerunternehmen vergisst die Beitragszahlung zu stoppen, obwohl der Versorgungsberechtigte bereits ausgeschieden ist ==> Rückzahlung nicht zulässig, da kein Irrtum
- Das Trägerunternehmen leistet einen Jahresbeitrag und der Versorgungsberechtigte scheidet unterjährig aus ==> Rückzahlung von Teilbeiträgen nicht zulässig, da kein Irrtum
Wir empfehlen daher bei Zusagen im Rahmen einer Unterstützungskasse im Fall des Ausscheidens eines Versorgungsberechtigten frühzeitig die Unterstützungskasse zu informieren und im Fall von Daueraufträgen unbedingt rechtzeitig den betroffenen Arbeitnehmer heraus zu nehmen.
(Quelle: Teilnahme an der aba-Jahrestagung 2023)
Webinar zur bAV in 2020 – Obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Am 23. Juni 2020 bietet die Lebensversicherung von 1871 a. G., München jeweils ein Webinar zu diesem aktuellen Thema an. Referentin ist Frau Regina Böhm (Rechtsanwältin) von der MAGNUS GmbH. Dieses Webinar zeigt die Grundlagen und Fragestellungen der Neuregelung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Gerne können Sie sich zu dem Webinar unter folgendem Link anmelden: www.lv1871.de/lv/partner/webinare/ Die Themen des Webinars: Gesetzliche Regelungen Geltungsbereich Berechnung des 15% ArbeitgeberzuschussesSozialversicherungsbeiträgeAb wann ist der Zuschuss zu leisten?ÜbergangsfristenAnsprechpartner Zur Teilnahme am Webinar ist ein Internetzugang notwendig.Das Webinar dauert ca. 45 Minuten und kann bei Teilnahme als Weiterbildungsnachweis nach IDD-Anforderungen genutzt werden. Selbstverständlich ist das Webinar für Sie kostenfrei. mehr ...
Hinweise und Erläuterungen zur Thematik „Entgeltumwandlung und Kurzarbeit“
Update 20. Mai 2020:Der Bundesrat hat dem sogenannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt, welches unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vorsieht. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat auf 70% und ab dem siebten Monat auf 80%. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7% mehr. Zudem werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit erweitert.Diese Regelungen gelten bis Ende 2020. 8. April 2020:Das Bundeskabinett hat kürzlich aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie im Eilverfahren eine Verordnung mit deutlich erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum sogenannten Kurzarbeitergeld (Kug) für betroffene Unternehmen und deren Beschäftigte verabschiedet. mehr ...
Finanzierungsendalter bei arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen mit jeweils unterschiedlichem Pensionsalter
In einem Parallelurteil zum BFH-Verfahren vom 20.11.2019 (Urteil vom 20.11.2019 – XI R 52/17) hat der BFH in seinem Urteil vom 20.11.2019 (XI R 42/18) zudem über das Finanzierungsendalter bei arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen mit unterschiedlichen Pensionsalters entschieden. mehr ...
Newsletter 1/2020 abrufbar
Ab sofort können Sie unseren neuen Newsletter 1/2020 mit aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Urteilen zur bAV sowie Informationen zur Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik abrufen. Sie wollen zukünftig keinen Newsletter mehr verpassen? Sie können ihn hier abonnieren. Alternativ können Sie uns auf LinkedIn oder Facebook folgen. Auch dort veröffentlichen wir das Erscheinen unseres Newsletters. mehr ...
Wir sind weiter für Sie da
Auch nach den Maßnahmen der bayrischen Regierung zur aktuell bestehenden Risikolage durch das Corona-Virus arbeitet die MAGNUS GmbH wie gewohnt weiter. mehr ...