BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 – 3 AZR 141/15 Sachverhalt: Im Jahr 1986 hat die Beklagte dem Kläger eine Versorgungszusage erteilt. Die Höhe der betrieblichen Altersversorgung bemisst sich nach der versorgungsfähigen Vergütung. Diese setzt sich laut Versorgungszusage aus der Grundvergütung, dem Ortszuschlag und der tariflichen Stellenzulage zusammen. Zudem regelt die Versorgungszusage, dass sonstige Zulagen nicht in die versorgungsfähige Vergütung einfließen. Aufgrund eines im Jahre 2009 in Kraft getretenen Tarifvertrags wird dem Arbeitnehmer neben dem Gehalt die sog. „Zulage 09“ gewährt. Diese setzt sich, ebenso wie auch die versorgungsfähigen Bezüge, aus der Grundvergütung, dem Ortszuschlag und der Stellenzulage zusammen. Der Tarifvertrag legt fest, dass es sich um eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage handelt. Die Beklagte berücksichtigte die „Zulage 09“ bei der Ermittlung der versorgungsfähigen Vergütung nicht. mehr ...
Arbeitsrecht
Hier haben wir unsere Artikel aus dem Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst.
Kapitalleistung – Einstandspflicht des PSVaG
BAG, Urteil vom 20.09.2016 – 3 AZR 411/15 Sachverhalt: § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG normiert, dass eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung nur dann durch den Pensions-Sicherungs-Verein zu sichern ist, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht länger als zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Die Parteien streiten darüber, ob § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG auch für eine rückständige Kapitalleistung gilt, denn anders als bei Rentenleistungen wären hier nicht nur die einzelnen Raten der Rentenleistung, sondern die gesamte Kapitalleistung von dem Ausschluss betroffen. mehr ...
Verzinsung eines Versorgungskapitals
BAG, Urteil vom 30.08.2016 – 3 AZR 272/15 Sachverhalt: Der Arbeitnehmer hat aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung aus Entgeltumwandlung Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Gemäß der Gesamtbetriebsvereinbarung ist die Versorgungsleistung in zwölf Jahresraten auszuzahlen und dabei mit einem marktüblichen Zinssatz zu verzinsen, den der Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber hatte sich im konkreten Fall bei der Festlegung des Zinssatzes an der Rendite für Nullkuponanleihen der Bundesrepublik Deutschland orientiert und setzte den Zinssatz auf jährlich 0,87 v.H. fest. Der Arbeitnehmer hat dagegen eine Verzinsung des Versorgungskapitals verlangt, die üblicherweise für eine Altersversorgung gewählt werde. Eine solche Verzinsung liegt nach Ansicht des Arbeitnehmers bei mindestens 3,55 v.H. mehr ...
Berufsunfähigkeitsrente – versicherungsvertragliche Lösung
BAG, Urteil vom 19.05.2016 – 3 AZR 794/14 Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, wendet der Arbeitgeber meist die sog. versicherungsvertragliche Lösung an und gibt dem Arbeitnehmer die Direktversicherung mit. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Arbeitgeber das Verlangen der versicherungsvertraglichen Lösung innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer und dem Versicherer erklärt. In der Praxis ist es mittlerweile üblich, dieses Verlangen bereits bei Vertragsabschluss der Direktversicherung zu erklären, z. B. im Rahmen eines Kollektivvertrags gegenüber dem Versicherer und einer Versorgungsordnung gegenüber dem Arbeitnehmer. mehr ...
Direktversicherung – Kündigung im laufenden Arbeitsverhältnis
BGH, Urteil vom 08.06.2016 – IV ZR 346/15 Sachverhalt: Die Arbeitgeberin hatte für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen. Diese kündigte der Arbeitnehmer aufgrund längerer Krankheit und daraus entstandener finanzieller Notlage mit Zustimmung der Arbeitgeberin zum 01.12.2013. Der Versicherer bestätigte die erste Kündigung. Am 31.10.2013 widersprach die Arbeitgeberin gegenüber dem Versicherer der Kündigung, woraufhin dieser die Fortführung der Direktversicherung bestätigte. Mit Schreiben vom 30.12.2013 / 07.01.2014 erklärte die Arbeitgeberin erneut die Kündigung der Direktversicherung. Ebenfalls am 07.01.2014 kündigte der Arbeitnehmer fristlos das Arbeitsverhältnis zum 31.01.2014. Nachdem die Arbeitgeberin den Versicherer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert hatte, verweigerte dieser die Auszahlung des Rückkaufswertes. mehr ...
Invaliditätsrente – Auslegung des Begriffs „Ausscheiden“ bei der Zusage einer Individualrente
ArbG Berlin, Urteil vom 06.11.2015 – 28 Ca 10279/15 Sachverhalt: Die Versorgungsordnung der beklagten Arbeitgeberin gewährt eine Invalidenleistung in Form einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Die Leistung wird nur für die Dauer der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt und endet, wenn die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit unter 25 % sinkt oder ganz entfällt. Die Klägerin erhielt aufgrund einer schweren Erkrankung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, ohne dass das Arbeitsverhältnis zur Beklagten beendet wurde. Den geltend gemachten Anspruch der Klägerin auf Invalidenleistung lehnte die Beklagte aufgrund des noch bestehenden wenn auch ruhenden Arbeitsverhältnisses ab. Die Klägerin ist der Ansicht, dass der Begriff des Ausscheidens aus dem Unternehmen auslegungsbedürftig sei, da damit einerseits die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses andererseits aber auch die bloße Tatsache, dass keine mehr ...