BAG, Beschluss vom 20.02.2018- 3 AZR 142/16 Im vorliegenden Fall sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden, ob der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) für Leistungskürzungen bei einer Pensionskassenrente einstandspflichtig ist. Allerdings gibt es bisher keine Entscheidung, da das BAG die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat. Die Frage bleibt somit mindestens noch ein Jahr spannend. mehr ...
Arbeitsrecht
Hier haben wir unsere Artikel aus dem Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst.
PSVaG-Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) für das Jahr 2017 den Beitragssatz von 2,0 Promille (Vorjahr 0,0 Promille) festgesetzt. Aufgabe des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der Betriebsrenten, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Der Beitragssatz bezieht sich auf die von den Mitgliedsunternehmen bis Ende September 2017 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Diese berechnet sich im Wesentlichen aus den abgesicherten Rückstellungen (rund 339 Milliarden Euro) für Betriebsrenten in den Bilanzen der rund 94.800 Mitgliedsunternehmen. Aufgrund des Beitragssatzes von 2,0 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 678 Millionen Euro zahlen (Vorjahr 0,00 Millionen Euro). Im Juli hatte der PSVaG noch einen Beitragssatz von 2,8 Promille für 2017 prognostiziert. In den letzten Monaten habe sich aber der zu finanzierende Aufwand günstiger entwickelt als erwartet, gab der PSVaG bekannt. Aus diesem Grund hat er den Beitragssatz doch niedriger festsetzen können. mehr ...
Riester-Verträge sind unpfändbar, soweit diese gefördert wurden
Tatbestand: Im zu Grunde liegenden Fall hat eine Frau einen Riester-Vertrag bei der später beklagten Bank abgeschlossen und ließ diesen nach zwei Jahren beitragsfrei stellen. Über das Vermögen der Frau wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der bestellte Insolvenzverwalter kündigte den Vertrag und verlangte die Auszahlung des Rückkaufswertes. Dieser vertrat die Ansicht, dass der Vertrag in die Insolvenzmasse falle, da ein Kündigungsrecht bestünde und der Vertrag somit nicht die Voraussetzungen des § 851c Abs.1 Zivilprozessordnung (ZPO), der den Pfändungsschutz bei Altersrenten regelt, erfüllt. Zudem habe die Frau keine staatlichen Zulagen erhalten und auch keinen Antrag für eine Zulage gestellt. Die Beklagte hingegen vertritt die Meinung, dass der Vertrag gemäß § 851 Abs. ZPO unpfändbar sei, da es sich um eine nicht übertragbare Forderung handele. Weiter führt die Beklagte an, dass das Altersvorsorgevermögen und eben auch Riester-Verträge dem § 97 S 1 (EStG) unterfallen und mehr ...
Organe einer Kapitalgesellschaft – Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes
BGH, Urteil vom 23. Mai 2017 – II ZR 6/16 Tatbestand: Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit für einen Geschäftsführer einer GmbH, der aufgrund der geringen Beteiligung an dem Unternehmen dem Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes unterfällt, von den zwingenden Vorschriften des Betriebsrentengesetzes abgewichen werden kann. Im konkreten Fall war in der Pensionszusage eine Abfindungsvereinbarung enthalten sowie eine Klausel, wonach die Regelung des § 3 BetrAVG für die Abfindung keine Anwendung finden sollte. mehr ...
Hinterbliebenenversorgung – Angemessenheitskontrolle
BAG, Urteil vom 21. Februar 2017 – 3 AZR 297/15 Sachverhalt: Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer in einer Formularzusage neben einer Altersversorgung im Falle seines Todes auch eine Hinterbliebenenversorgung für die „jetzige“ Ehefrau zugesagt unter der Bedingung, dass die Ehe bis zum Eintritt des Todes fortbesteht. Nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen ließ sich der Arbeitnehmer scheiden und heiratete erneut. Der Arbeitnehmer klagte nunmehr gegen den PSVaG, der aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers einstandspflichtig war, auf Feststellung, dass sich aus der Versorgungszusage ein Anspruch „Hinterbliebenenversorgung für die neue Ehefrau“ ergebe. mehr ...
Unterstützungskasse für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – keine Rückforderungsansprüche bei insolvenzunabhängigem Verzicht auf Herausgabeansprüche
BGH, Urteil vom 08.12.2016 – IX ZR 257/15 Sachverhalt: Der Arbeitgeber erteilte dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage, welche zum Zeitpunkt der Insolvenz des Unternehmens über den Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ finanziert wurde. Die Satzung der Unterstützungskasse enthielt eine Klausel zum grundsätzlichen Verzicht des Trägerunternehmens auf Rückforderungsansprüche aller Art gegenüber der Unterstützungskasse, soweit es sich nicht um irrtümlich geleistete Zahlungen handelt. Dieser Verzicht galt auch im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft des Trägerunternehmens. Der Insolvenzverwalter des Trägerunternehmens forderte nun aufgrund der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Unterstützungskasse das entsprechende Kassenvermögen ein. Die Unterstützungskasse berief sich dagegen auf den satzungsgemäßen Verzicht des Trägerunternehmens auf Rückforderungsansprüche und verweigerte die Auszahlung. mehr ...