Ab Juli 2024 steigen in Deutschland die Renten. mehr ...
Weiterarbeiten und Teilrente beziehen
Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle Rentnerinnen und Rentner, die eine vorzeitige Altersrente beziehen, uneingeschränkt hinzuverdienen können. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann somit noch flexibler gestaltet werden. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sollen zusätzliche Arbeitsanreize gesetzt und ein Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung geleistet werden. mehr ...
Geplante Rechengrößen für das Jahr 2024 in der Sozialversicherung
Am 11. September 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf zu einer Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024 vorgestellt. Dieser Referentenentwurf muss noch von der Bundesregierung beschlossen und im Bundesrat verabschiedet werden. mehr ...
Beitrag zur Pflegeversicherung ab 01. Juli 2023
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 beschlossen, dass aufgrund des Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01. Juli 2023 angehoben wird. mehr ...
Rentenanpassung zum 01. Juli 2023
Ab Juli 2023 steigen in Deutschland die Renten. mehr ...
Reform der Hinzuverdienstgrenzen
Die Bundesregierung hat am 31. August 2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Ziel, die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend zu reformieren. Am 01. Dezember 2022 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen. Abschließend muss dann noch der Bundesrat zustimmen – als Termin ist hier der 16. Dezember 2022 anberaumt worden. mehr ...