BFH Urteil vom 23.08.2017 – VI R 4/16 Tatbestand: Dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wurde 1989 im Rahmen seines Anstellungsvertrages eine Pensionszusage erteilt. Hier wurde zugesagt, dass der Kläger bei Vollendung des 65. Lebensjahres und Ausscheiden aus der Geschäftsführung eine Pension auf Lebenszeit in Höhe von 45 % seiner ihm zuletzt gezahlten monatlichen Bezüge erhalten sollte. Im Jahr 1998 wurde eine weitere Zusage vereinbart, in der ihm zusätzliche Leistungen (Altersrente, vorgezogene Altersrente sowie Invalidenrente) zugesagt wurden. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens sah die Zusage vor, dass dem Kläger die Anwartschaft auf die zugesagten Versorgungsleistungen auch dann erhalten bleibt, wenn weder der Invaliditätsfall eingetreten war noch der Kläger das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nahm. Die Höhe der Anwartschaft berechnete sich in diesem Fall in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG. Weiterhin behielt sich das Unternehmen unter mehr ...
Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften
BMF-Schreiben vom 18.09.2017 - IV C 6 - S 2176/07/10006 Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geht grundsätzlich davon aus, dass Rückstellungen für Pensionszusagen nach § 6a EStG nur dann gebildet werden können, wenn das Ausscheiden aus dem Unternehmen als Voraussetzung für die Gewährung von Altersleistung gegeben ist. Das BMF unterscheidet bei seinen Ausführungen zunächst nicht danach, ob es sich um Arbeitnehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Im o.g. Schreiben nimmt das BMF zunächst Stellung zu Zusagen, die keine Aussagen zum Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung der Versorgungsleistungen nach Eintritt des Versorgungsfalles beinhalten. mehr ...
Lohnsteuerliche Folgerungen der Übernahme der Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine Ablösungszahlung und Wechsel des Durchführungswegs
BMF Schreiben vom 04.07.2017 IV C 5 - S 2333/16/10002 Mit dem o.g. Schreiben nimmt das BMF Stellung zu einem Urteil des BFH vom 18.08.2016 (VI R 18/13). Hier hatte sich der BFH mit der Frage befasst, ob die Ablösung einer Pensionszusage durch einen Dritten zu einem Lohnzufluss beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führt. mehr ...
Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung durch Pensionskassen
BFH Urteil vom 20.09.2016- X R 23/15 Tatbestand: Die Klägerin ging vorzeitig in den Ruhestand und bezog neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Zusatzversorgungskasse noch eine Abfindung und eine Sonderzahlung sowie eine Kapitalabfindung aus einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionskasse. Die Beiträge zur Pensionskasse waren in den Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei einbezahlt worden. In der Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Kapitalabfindung als „Nachzahlung für mehrere Jahre“ geltend. Das Finanzamt verweigerte die Anwendung der Fünftelregelung (§ 34 EStG) und wandte den tariflichen Steuergrundsatz an. Die Klägerin legte Einspruch und Klage gegen diese Entscheidung ein. Der Einspruch wurde zurückgewiesen. Vor dem Finanzgerichtshof wurde der Klage zunächst stattgegeben, im Revisionsverfahren jedoch wieder aufgehoben. mehr ...
Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme von Pensionsverpflichtung durch einen Dritten
BFH Urteil vom 18.08.2016- VI R 18/13 Tatbestand: Die A-GmbH hat dem Kläger (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH) einen Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von 50 % seiner letzten Vergütung eingeräumt. Das Ruhegehalt wurde in der Folgezeit in Festrente umgestellt. Die Parteien vereinbarten sodann, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Rente endet, wenn das von der A-GmbH zur Verfügung gestellte Kapital in Höhe von 467.000 Euro aufgebraucht ist. Der Kläger gründete sodann die B-GmbH, deren alleiniger beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer er war. Geschäftszweck der B-GmbH war die Verwaltung des für die Rentenzahlung zur Verfügung gestellten Kapitals und die Rentenzahlung. Der Kläger veräußerte sämtliche Geschäftsanteile an der A-GmbH und vereinbarte beim Verkauf, dass die Pensionsverpflichtung auf die B-GmbH übergehen soll. mehr ...
Erdienungsdauer bei Unterstützungskassen
BFH Urteil vom 20.07.2016 – I R 33/15 Tatbestand: Dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wurde 1996 eine Pensionszusage erteilt. Im November 2008 wurde zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart, dass der Past-Service im Durchführungsweg „Pensionszusage“ verbleibt und der Future-Service auf den Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ ausgelagert wird. Im Rahmen des Durchführungswegswechsels wurde die ursprüngliche Rentenzusage auf eine Kapitalzusage umgestellt. Durch den Wechsel des Durchführungsweges kam es zu einer Erhöhung des Future-Service. Das Finanzamt wertete aufgrund dessen einen Teilbetrag der an die Unterstützungskasse geleisteten Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung, da die Erhöhung nicht mehr erdienbar war. Das Unternehmen erhob dagegen Einspruch und Klage. mehr ...