BFH Urteil vom 23.07.2019 (XI-R-48/17) sowie Beschluss vom 10.07.2019 (XI-R-47/17) Sachverhalt: Beiden Sachverhalten lag jeweils eine Versorgungszusage auf betriebliche Altersversorgung zugrunde, die eine Kapitalabfindungsklausel enthielt. In einem Fall war zwar der Rechnungszins, nicht aber die der Berechnung zugrundeliegende Sterbetafel ausdrücklich genannt, im zweiten Fall wurde lediglich auf die „im Zeitpunkt der Abfindung gültigen Rechnungsgrundlagen für die betrieblichen Pensionsverpflichtungen“ verwiesen. In beiden Fällen versagte die Finanzverwaltung die steuerrechtliche Anerkennung der Pensionsrückstellungen, das angerufene Finanzgericht gab den klagenden Unternehmen recht. Die Finanzverwaltung legte jeweils Revision ein. mehr ...
Eindeutigkeit einer Abfindungsklausel
Das BFH beschäftigt sich in zwei Entscheidungen (Urteil vom 23.07.2019 (XI-R-48/17) sowie Beschluss vom 10.07.2019 (XI-R-47/17)) mit der Eindeutigkeit einer Abfindungsklausel. mehr ...
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nebeneinander von Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung
FG Münster, Urteil vom 25.07.2019 - 10 K 1583/19 Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, erteilte ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (geb. 1942) in 1994 eine Versorgungszusage. Der Bezug einer Altersleistung war an das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Vollendung des 68. Lebensjahres gekoppelt. Der Geschäftsführervertrag wurde im Jahr 2010 gekündigt und der Gesellschafter-Geschäftsführer als Geschäftsführer abberufen. mehr ...
Ausweis der Pensionsrückstellungen im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung neuer „Heubeck-Tafeln“
BFH, Entscheidung vom 13.02.2019 – XI-R-34/16 Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, erteilte ihrem beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in 2005 eine Versorgungszusage. Die Rückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2005 wurde ohne die Berücksichtigung eines Mehrbetrages aufgrund der Änderungen der erstmalig im Wirtschaftsjahr 2005 anwendbaren „Heubeck-Richttafeln 2005“ zu den "Heubeck-Richttafeln" 1998 gebildet, der ansonsten bei einem Übergang auf neue Richttafeln nach § 6a EStG zu berücksichtigen ist. mehr ...
Die Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein „Hinterbliebener“ ist, unterliegt der Einkommensteuer
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2018 - 15 K 2439/18 Sachverhalt: Nach dem Tod ihres Sohnes wurde einem Ehepaar ein Sterbegeld in Höhe von 8.000,- Euro aus einer Pensionskassenzusage ausgezahlt, da der Versorgungsberechtigte keine Hinterbliebenen im Sinne des Pensionskassenvertrages hinterließ. In diesem waren als Bezugsberechtigte nur der Ehegatte, der Lebenspartner, die Lebensgefährtin und die Kinder genannt. mehr ...
BFH-Urteil vom 13.02.2019 – keine Verteilungsregelung für Neuzusagen
In Randziffer 5 des BMF-Schreibens vom 19.10.2018 (IV C6 - S 2176/07/10004) hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass die Verteilungsregelung aufgrund der neuen Heubeck Tafeln 2018G auch für Zusagen gilt, die im Übergangsjahr erteilt werden. mehr ...