Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2020 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen: mehr ...
Jubiläumsrückstellungen – BMF veröffentlicht neue Pauschalwerte
Für Jubiläumsverpflichtungen dürfen steuerliche Rückstellungen gebildet werden. Diese können nach dem Teilwertverfahren oder nach dem sogenannten Pauschalwertverfahren bewertet werden. Die Pauschalwerte wurden nun auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ neu ermittelt und in einem BMF-Schreiben veröffentlicht. mehr ...
BMF-Schreiben zu Zeitwertkonten-Modellen bei Organen von Körperschaften
„Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des noch fortbestehenden Dienstverhältnisses auszuzahlen.[…]“ mehr ...
Gute Nachrichten für die bAV und alle Arbeitnehmer (II): Der neue Freibetrag in der Praxis
Zum 1. Januar 2020 gilt der neue Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag für gesetzlich pflichtversicherte Betriebsrentner. Die Umsetzung in der Praxis wird jedoch noch einige Zeit dauern. mehr ...
PSVaG-Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2019 den Beitragssatz auf 3,1 Promille (Vorjahr 2,1 Promille) festgesetzt. Aufgabe des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der Betriebsrenten, für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. mehr ...
Weiter sinkender Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2019
Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum Jahresende 2019 weiter absinken. Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist zum Bilanzstichtag 31.12.2019 gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Da das Zinsniveau anhaltend niedrig ist, wird sich das Absinken des Rechnungszinses voraussichtlich auch in 2020 weiter fortsetzen. mehr ...