Sachverhalt: Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit einer Altersabstandsklausel zu befassen. Die Versorgungszusage des Arbeitnehmers sah einen Ausschluss von Hinterbliebenenleistungen für den Fall, dass dessen überlebende Ehefrau mehr als 15 Jahre jünger war, vor. Die 18 Jahre jüngere Ehefrau des verstorbenen Versorgungsberechtigten hielt wegen Altersdiskriminierung diese Altersabstandsklausel für unzulässig. Sie klagte gegen den Arbeitgeber ihres verstorbenen Ehemannes auf Gewährung einer Hinterbliebenenleistung. mehr ...
Muss der PSVaG Pensionskassenversorgungen sichern?
BAG, Beschluss vom 20.02.2018- 3 AZR 142/16 Im vorliegenden Fall sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden, ob der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) für Leistungskürzungen bei einer Pensionskassenrente einstandspflichtig ist. Allerdings gibt es bisher keine Entscheidung, da das BAG die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat. Die Frage bleibt somit mindestens noch ein Jahr spannend. mehr ...
Organe einer Kapitalgesellschaft – Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes
BGH, Urteil vom 23. Mai 2017 – II ZR 6/16 Tatbestand: Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit für einen Geschäftsführer einer GmbH, der aufgrund der geringen Beteiligung an dem Unternehmen dem Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes unterfällt, von den zwingenden Vorschriften des Betriebsrentengesetzes abgewichen werden kann. Im konkreten Fall war in der Pensionszusage eine Abfindungsvereinbarung enthalten sowie eine Klausel, wonach die Regelung des § 3 BetrAVG für die Abfindung keine Anwendung finden sollte. mehr ...
Hinterbliebenenversorgung – Angemessenheitskontrolle
BAG, Urteil vom 21. Februar 2017 – 3 AZR 297/15 Sachverhalt: Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer in einer Formularzusage neben einer Altersversorgung im Falle seines Todes auch eine Hinterbliebenenversorgung für die „jetzige“ Ehefrau zugesagt unter der Bedingung, dass die Ehe bis zum Eintritt des Todes fortbesteht. Nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen ließ sich der Arbeitnehmer scheiden und heiratete erneut. Der Arbeitnehmer klagte nunmehr gegen den PSVaG, der aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers einstandspflichtig war, auf Feststellung, dass sich aus der Versorgungszusage ein Anspruch „Hinterbliebenenversorgung für die neue Ehefrau“ ergebe. mehr ...
Unterstützungskasse für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – keine Rückforderungsansprüche bei insolvenzunabhängigem Verzicht auf Herausgabeansprüche
BGH, Urteil vom 08.12.2016 – IX ZR 257/15 Sachverhalt: Der Arbeitgeber erteilte dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage, welche zum Zeitpunkt der Insolvenz des Unternehmens über den Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ finanziert wurde. Die Satzung der Unterstützungskasse enthielt eine Klausel zum grundsätzlichen Verzicht des Trägerunternehmens auf Rückforderungsansprüche aller Art gegenüber der Unterstützungskasse, soweit es sich nicht um irrtümlich geleistete Zahlungen handelt. Dieser Verzicht galt auch im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft des Trägerunternehmens. Der Insolvenzverwalter des Trägerunternehmens forderte nun aufgrund der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Unterstützungskasse das entsprechende Kassenvermögen ein. Die Unterstützungskasse berief sich dagegen auf den satzungsgemäßen Verzicht des Trägerunternehmens auf Rückforderungsansprüche und verweigerte die Auszahlung. mehr ...
Auslegung von Versorgungszusagen
BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 – 3 AZR 141/15 Sachverhalt: Im Jahr 1986 hat die Beklagte dem Kläger eine Versorgungszusage erteilt. Die Höhe der betrieblichen Altersversorgung bemisst sich nach der versorgungsfähigen Vergütung. Diese setzt sich laut Versorgungszusage aus der Grundvergütung, dem Ortszuschlag und der tariflichen Stellenzulage zusammen. Zudem regelt die Versorgungszusage, dass sonstige Zulagen nicht in die versorgungsfähige Vergütung einfließen. Aufgrund eines im Jahre 2009 in Kraft getretenen Tarifvertrags wird dem Arbeitnehmer neben dem Gehalt die sog. „Zulage 09“ gewährt. Diese setzt sich, ebenso wie auch die versorgungsfähigen Bezüge, aus der Grundvergütung, dem Ortszuschlag und der Stellenzulage zusammen. Der Tarifvertrag legt fest, dass es sich um eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage handelt. Die Beklagte berücksichtigte die „Zulage 09“ bei der Ermittlung der versorgungsfähigen Vergütung nicht. mehr ...