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Neues Nachweisgesetz gilt ab 01.08.2022
Am 23.06.2022 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Unter anderem bringt dieses Gesetzespakt erhebliche Änderungen des Nachweisgesetzes (NachweisG) mit sich. Diese werden bei Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bereits am 01.08.2022 in Kraft treten. Genaueres erfahren Sie demnächst in einem Sonder-Newsletter. (Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) mehr ...
Gesetzliche Rentenversicherung: Auswirkungen der Rentenanpassung auf die Freibeträge
Zum 01.07.2022 steigen die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichzeitig erhöhen sich zu diesem Zeitpunkt auch die Einkommensgrenzen für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. mehr ...
Maßgebendes Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensions- und Jubiläumsrückstellungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 20.11.2019 (XI R 42/18) über das Finanzierungsendalter bei arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen, die unterschiedliche vertragliche Pensionsalter vorsehen, entschieden. Dabei ist der BFH der Auffassung, dass nicht von einer einheitlichen Versorgungszusage ausgegangen werden kann, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Versorgungszusagen mit jeweils unterschiedlichen Pensionsaltern erhalten hat. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG kann daher kein einheitliches Pensionsalter zum Ansatz kommen. mehr ...
bAV Day 2022
Beim bAV Day 2022 der Lebensversicherung von 1871 a.G. München am 25. Mai war die MAGNUS GmbH als Gastredner dabei. mehr ...
BAG-Urteil zur Anpassung laufender Betriebsrenten
Nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers, wenn die betriebliche Altersversorgung u.a. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durchgeführt wird und nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt ist, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden. mehr ...