Voraussichtlicher Beitragssatz beim PSVaG
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat die Entwicklungen im Insolvenzgeschehen in den ersten Monaten im Jahr 2025 sowie eine daraus resultierende Beitragsprognose bekannt gegeben.
Demnach liegt die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, derzeit etwa 17 % über dem Niveau des Vorjahres. Die betroffenen Mitgliedsunternehmen hatten im Durchschnitt weniger Beschäftigte. Daher lag die Zahl der neu zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften mit rund 20.800 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Der Leistungsaufwand sank im Vergleich um 4 %.
Möglicher Beitragssatz 2025
Gemäß der Pressemitteilung des PSVaG wird der Beitragssatz für das Jahr 2025 neben dem Aufwand aus dem Insolvenzgeschehen sowie dem Kapitalmarktgeschehen auch von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Der PSVaG geht nach aktuellem Stand davon aus, dass der Beitragssatz für 2025 voraussichtlich den sehr niedrigen Vorjahreswert übersteigen wird, jedoch unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille bleibt.
Pensionskassenzusagen
Der PSVaG sieht Anzeichen dafür, dass noch nicht alle Trägerunternehmen ihrer Meldepflicht nachgekommen sind und hat daher im Jahr 2024 einen Datenabgleich mit den Pensionskassen gestartet. Bislang resultierten daraus ca. 1.000 neue Mitgliedschaften (Stand: Ende Juni). Der PSVaG rechnet mit einem weiteren Anstieg der Mitgliederzahlen im unteren vierstelligen Bereich.
Mitwirkung des PSVaG in Insolvenzverfahren
Der PSVaG beobachtet, dass seine Interessen im Insolvenzverfahren nicht immer ausreichend berücksichtigt werden. Um dem entgegenzuwirken, will der PSVaG künftig verstärkt auf Information und Vernetzung setzen und stellt hierfür mehr Ressourcen bereit.
Gerichte, Insolvenzverwalter und andere institutionelle Gläubiger werden über die Rolle des PSVaG, seine gestiegene Mitwirkungsbereitschaft und seine Ziele bei einer möglichen Sanierung informiert. Zu den Zielen gehört es auch, dass ehemals insolvente Unternehmen wieder die betriebliche Altersversorgung für ihre Beschäftigten tragen, um so die Mitglieder des PSVaG zu entlasten.
Quelle: Pressemitteilung des PSVaG vom 02. Juli 2025
BFH äußert sich erneut zur steuerlichen Anerkennung einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusage
Mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) hat der Bundesfinanzhof eine weitere Entscheidung zur steuerlichen Behandlung arbeitnehmerfinanzierter Versorgungszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern getroffen. Im konkreten Fall ging es um eine Gesellschaft, die ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer – einem Arzt – eine Versorgungszusage über den Durchführungsweg Pensionszusage erteilt hatte. Die Beiträge zugesagten Versorgungsleistungen wurden ausschließlich über eine [...]



