Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2022 den Beitragssatz auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Beitragssatz zwar gestiegen, er befindet sich dennoch unter dem langjährigen Mittel (2,7 Promille).
Im Juni 2022 hatte der PSVaG bereits mitgeteilt, dass aufgrund des schwierigeren Kapitalmarktumfelds und geringerer entlastender Effekte (insbesondere einer deutlich geringeren Rückstellung für Beitragsrückerstattung) der Beitragssatz für 2022 höher als der Vorjahreswert ausfallen wird. Die vom PSVaG gesichteten Schäden sowie das zugehörige Schadenvolumen bewegte sich auf dem Vorjahresniveau.
Nach den Berechnungen des PSVaG müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr rund 653 Millionen Euro Beiträge zahlen. Im Vorjahr waren es 217 Millionen Euro. Gemäß § 30 BetrAVG wird für Zusagen über Pensionskassen, neben den Beitragssatz von 1,8 Promille, ein Beitrag in Höhe von 1,5 Promille erhoben.