Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen Verbraucher unter anderem besser vor am Telefon aufgeschwatzten Verträgen oder überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geschützt werden.
In dem verabschiedeten Gesetz vom 25.06.2021 wurde ebenfalls geregelt, dass künftig alle Abtretungsausschlüsse, die Unternehmen in ihren AGB für Geldansprüche von Verbrauchern gegen sie formulieren, unwirksam sind. Es gibt in diesem Zusammenhang eine Ausnahmeregelung, wonach das Abtretungsverbot nicht für Ansprüche auf Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes gilt.