Aktuelle Werte zum 01.01.2021
In unserer Rubrik „Service – Wichtige Werte“ stellen wir Ihnen alle wichtigen Sozialversicherungsgrößen sowie weitere Rechengrößen wie zum Beispiel den HGB-Rechnungszins übersichtlich zur Verfügung.
Wegfall Solidaritätszuschlag
Wie in unserer News vom 26. November 2020 bereits erwähnt, wird ab dem 01.01.2021 bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro kein Solidaritätszuschlag mehr fällig. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro vermindert sich der Solidaritätszuschlag.
Nutzen Sie die Chance für die betriebliche Altersversorgung.
Einführung Grundrente
Ab 01.01.2021 werden Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt oder Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation erhalten haben, eine höhere Rente bekommen. Mit der Grundrente, einem Zuschlag zur Rente, werden bisher niedrige Renten erhöht. Die Prüfung, ob ein Rentner Anspruch auf Grundrente hat, wird von der Rentenversicherung automatisch durchgeführt. Die Rentner müssen dafür nichts tun.