Durch die anhaltende Niedrigzinsphase wird die Bildung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz für Unternehmen immer mehr zur Belastung.
Ein Zinsanstieg und die damit einhergehende bilanzielle Entlastung der Unternehmen ist spätestens mit Corona in weite Ferne gerückt. Stattdessen droht eine Abwärtsspirale, die es nun zu durchbrechen gilt.
Dies fordern zumindest das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer gemeinsamen Initiative. „Die Arbeitgeber brauchen in der aktuellen wirtschaftlichen Krise dringend wirtschaftliche Entlastung. Aber noch wichtiger ist, dass sie ihre Verpflichtungen mit einem sachgerechten Zins bewerten können, der allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen entspricht“, so Stefan Oecking, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des IVS.
Der konkrete Vorschlag: Einfrieren des HGB-Rechnungszinssatzes auf dem Niveau des letzten Bilanzstichtages (i.d.R. also 2,71% bei Bilanztermin 31.12.) für die Geschäftsjahre bis Ende 2022. Das Zinsmoratorium soll dabei als Kann-Regelung für die Unternehmen gestaltet werden. Gleichzeitig soll die Zeit genutzt werden, den Ansatz zur Ermittlung des HGB-Rechnungszinssatzes gemeinsam mit Sachverständigen, der Politik, der Finanzaufsicht, den Wirtschaftsprüfern und den Arbeitgeberverbänden zu überarbeiten.
Gegebenenfalls kommt es bis zum Jahresende also doch noch einmal zu einer Anpassung im Rechnungszins. Wenn schon nicht steuerrechtlich, dann zumindest handelsrechtlich.
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